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Sie sind Mercedes-Fahrer? Dann machen Sie jetzt Schadensersatzansprüche geltend!
Sie sind Mercedes-Fahrer? Dann machen Sie jetzt Anspruch auf Schadensersatz geltend!
Lassen Sie unkompliziert und unverbindlich von uns prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wir zeigen Ihnen auf, wie hoch dieser Anspruch ausfallen könnte. Durch ein neues Urteil des EuGH vom 21.3.2023 haben sich die Chancen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mercedes und die anderen Hersteller enorm erhöht.
Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich Ihren Anspruch.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Anspruch auch nach Software-Update & für gebrauchte/verkaufte Fahrzeuge.

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Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Das können Sie jetzt tun!
Liegt eine Manipulation der Abgaswerte des Motors vor, ist bei Diesel-Fahrzeugen Schadensersatz sowohl bei Neuwagen als auch bei Gebrauchtwagen grundsätzlich möglich – auch bei einem zwischenzeitlichem Verkauf des Fahrzeugs. Wir prüfen Ihren Anspruch gerne kostenfrei.

Was genau ist der Diesel-Abgasskandal?
Als Diesel- oder Abgasskandal (auch „Dieselgate“) wird die Kombination aus einer Reihe von überwiegend illegalen Manipulationen zahlreicher Autohersteller zur Umgehung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Autoabgase bezeichnet. Sogenannte „Abschalteinrichtungen“, die das Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs beeinflussen, um seine Wirksamkeit unter Bedingungen, die bei normalem Fahrbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, zu verringern, sind nach der VO (EG) 715/2007 auf Unionsebene schon seit 03.01.2009 und in Deutschland seit 02.01.2013 verboten.
Betroffene haben Recht auf Schadensersatz
Als getäuschter Fahrzeugeigentümer oder -halter haben Sie sowohl das Recht, vom Hersteller den Kaufpreis des Fahrzeugs gegen Rückgabe desselben abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet zu verlangen (sog. „großer Schadensersatz“) als auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu behalten und den Vermögensschaden geltend zu machen, den Sie erlitten haben, weil Ihre Vertragserwartungen in ein gesetzeskonformes und umweltfreundliches Fahrzeug enttäuscht wurden (sog. „kleiner Schadensersatz“).
Bedeutsame Entscheidung des EuGH vom 21.03.2023
Mit Urteil vom 21.03.2023 (C-100/21) hat der EuGH entschieden, dass im Dieselskandal betroffene Autokäufer bereits dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn der Hersteller fahrlässig gehandelt hat.
Damit sollte nun der Weg frei sein für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mercedes, Porsche und die anderen Hersteller (einschließlich VW), die sog. „Thermofenster“, „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelungen“ u. Ä. in ihre Motoren einbauten.
Wir raten Ihnen dringend Ihren Anspruch auf Entschädigung kostenfrei durch unsere Rechtsanwälte zu überprüfen.

Zufriedene Mandanten
über die erfolgreiche Entschädigung

Max Mustermann
32, Erfurt
- Jeep Grand Cherokee
Super!
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Anna Ell
28, Regensburg
- Mini Cooper Countryman
Alles ist gut!
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Jack Sparrow
38, Dresden
- BMW i7
Das hat sich erledigt!
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Die Rechtsanwälte Seibert der PartG mbB SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater sind Ihr spezialisierter Partner im Dieselskandal.
SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB ist eine renommierte Kanzlei mit Sitz in Stuttgart. Sie wurde 1988 gegründet und besteht aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern. Das Referat der Rechtsanwälte Seibert ist ihr spezialisierter und erfahrener Partner im Dieselskandal.
Über Rechtsanwalt Dr. Holger Seibert
Dr. Holger Seibert, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 35 Jahren Erfahrung als Gründungspartner der PartG mbB SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, und als Gesellschafter-Geschäftsführer der SeibertLink Steuerberatungsgesellschaft mbH in Stuttgart.
Er promovierte bei Professor Dr. Fritz Rittner an der Universität Freiburg mit einer Arbeit zum Recht der Kapitalgesellschaften und veröffentlicht seit Jahrzehnten Bücher und hält Vorträge zu Themen des Steuer- und Bank- und Kapitalmarktrechts.
Emily Seibert ist als Rechtsanwältin in der Kanzlei SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB mit Sitz in Stuttgart tätig.
Sie studierte sowohl an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main als auch an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.
Nach dem Studium absolvierte sie erfolgreich das Rechtsreferendariat des Landes Baden-Württemberg, wobei sie unter anderem beim Landgericht Stuttgart, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und beim Verwaltungsgericht Stuttgart tätig war. Seit 2018 ist Emily Seibert außerdem in der Kanzlei SeibertLink tätig. Seit 2021 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen.

1.000
Vertretene Mandanten
Das Team von Seibert Rechtsanwälten
Die auf Diesel-Fälle spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Holger Seibert und Emily Seibert der Kanzlei SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB mit Sitz in Stuttgart beraten Sie mit langjähriger Erfahrung und hoher Kompetenz.

Dr. Holger Seibert
Rechtsanwalt

Der Ablauf der Prüfung Ihres Anspruchs auf Schadensersatz als Mercedes-Fahrer
01
Anspruch auf Schadensersatz kostenfrei & unverbindlich prüfen lassen
Im 1. Schritt klicken Sie auf einen der Buttons, um Ihren Anspruch kostenfrei überprüfen zu lassen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Rechtsschutzversicherer und holen die Deckungszusage für Sie ein. Nach der Prüfung kontaktieren Sie unsere Anwälte unverzüglich und teilen Ihnen das Prüfungsergebnis mit.
02
Einschätzung durch erfahrene Rechtsanwälte erhalten
Fällt das Prüfungsergebnis positiv aus, geben wir Ihnen eine kostenfrei Ersteinschätzung Ihrer Chancen Schadensersatz zu erlangen und der in Betracht kommenden Schadensersatzhöhe. Wir beantworten alle Ihre Fragen zu einem möglichen rechtlichen Vorgehen.
03
Mandatierung – nach Erhalt der Deckungszusage ohne eigenes finanzielles Risiko
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, haben Sie in der Regel Anspruch auf Erteilung der Deckungszusag. Sie können Ihre Rechte dann nach Erteilung des anwaltlichen Mandats ohne eigenes finanzielles Risiko von uns durchsetzen lassen.
Verfügen Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung, erteilen Sie uns das anwaltliche Mandat entweder auf Ihr eigenes finanzielles Risiko oder Sie besprechen mit uns die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch Dritte.
01
Anspruch auf Schadensersatz kostenfrei & unverbindlich prüfen lassen
Im 1. Schritt klicken Sie auf einen der Buttons, um Ihren Anspruch kostenfrei überprüfen zu lassen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Rechtsschutzversicherer und holen die Deckungszusage für Sie ein. Nach der Prüfung kontaktieren Sie unsere Anwälte unverzüglich und teilen Ihnen das Prüfungsergebnis mit.
02
Einschätzung durch erfahrene Rechtsanwälte erhalten
Fällt das Prüfungsergebnis positiv aus, geben wir Ihnen eine kostenfrei Ersteinschätzung, Ihrer Chancen Schadensersatz zu erlangen und der in Betracht kommenden Schadensersatzhöhe. Wir beantworten alle Ihre Fragen zu einem möglichen rechtlichen Vorgehen.
03
Mandatierung – nach Erhalt der Deckungszusage ohne eigenes finanzielles Risiko
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, haben Sie in der Regel Anspruch auf Erteilung der Deckungszusage- Sie können Ihre Rechte dann nach Erteilung des anwaltlichen Mandats ohne eigenes finanzielles Risiko von uns durchsetzen lassen.
Verfügen Sie nicht über keine Rechtsschutzversicherung, erteilen Sie uns das anwaltliche Mandat entweder auf Ihr eigenes finanzielles Risiko oder Sie besprechen mit uns die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch Dritte.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Mercedes-Dieselskandal
Im Folgenden beantworten wir Ihnen bereits häufig gestellte Fragen zum Diesel-Abgasskandal. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung.
Der sogenannte Diesel-Abgasskandal bezieht sich auf den Vorwurf, dass zahlreiche Automobilhersteller (allen voran VW und seine Konzern-Unternehmen Audi, Porsche, Skoda und Seat, aber auch Mercedes-Benz und andere Hersteller) in bestimmte Fahrzeuge mit Dieselmotoren eine illegale „Abschalteinrichtung“ zur Umgehung von Abgasvorschriften eingebaut haben. Diese „Abschalteinrichtungen“ beeinflussen das Emissionskontrollsystem des jeweiligen Fahrzeugs dahingehend, dass sie seine Wirksamkeit unter Bedingungen, die bei normalem Fahrbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringern. Sie sind deshalb nach der europarechtlichen VO (EG) 715/2007 seit 03.01.2009 auf EU-Ebene und seit 02.01.2013 auf nationaler deutscher Ebene verboten.
Dieses Verhalten der Hersteller führte dazu, dass die tatsächlichen Emissionswerte der Fahrzeuge höher waren und teilweise noch sind als die angegebenen Werte und somit die Umwelt und die Gesundheit aller, einschließlich der Fahrzeughalter, beeinträchtigten.
Als Reaktion darauf haben Verbraucher in zahlreichen Ländern der Europäischen Union Klagen gegen die betroffenen Hersteller eingereicht. und die Zulassungsbehörden (in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt) haben Rückrufe der Fahrzeuge angeordnet und Betriebsuntersagungen angedroht.
Wenn Sie ein von dem Diesel-Abgasskandal betroffener Fahrzeughalter sind, müssen wir Ihnen aus anwaltlicher Sicht dringend empfehlen, Ihre Rechte und Ansprüche kompetent prüfen zu lassen und gegebenenfalls zeitnah außergerichtliche und gerichtliche Schritte einzuleiten, um den Ihnen zustehenden Schadensersatz zu erhalten. Die Verjährungsfristen laufen!
Dies gilt auch dann, wenn der Hersteller Ihres Fahrzeugs bereits ein Software-Update aufgespielt hat, denn das Software-Update beseitigt in der Regel weder Ihren Schaden noch Ihren Schadensersatzanspruch, da es zumeist Folgeschäden in Form eines höheren Kraftstoffverbrauchs, einer geringeren Motorleistung, einer erhöhten Rußproduktion, eines dadurch ausgelösten stärkeren Verschleißes des Partikelfilters sowie einer verminderten Haltbarkeit einzelner Motor- und Verschleißteile auslöst.
Die Rechtsanwälte Seibert der PartG mbB SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater sind Ihr spezialisierter und kompetenter Partner im Dieselskandal. Lassen Sie jetzt ganz einfach Ihren Anspruch kostenfrei prüfen.
Als potentieller Betroffener des Diesel – Abgasskandal gelten Sie, wenn Sie Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs mit einem Dieselmotor sind, dass von einem der betroffenen Hersteller produziert und mit einer sogenannten „Abschalteinrichtung“ im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der europäischen VO (EG) 715/2007 versehen wurde. Auf den Besitz des Fahrzeugs kommt es nicht an. Bei VW und den Unternehmen des VW-Konzerns (Audi, Porsche, Skoda und Seat) war diese unter anderem die sogenannte „Prüfstandserkennung mit Umschaltlogik“; bei Mercedes-Benz handelt es sich insoweit um das sogenannte „Thermofenster“ oder die „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“.
Betroffen sind im VW-Konzern unter anderem der Motor EA 189 sowie dessen Nachfolger EA 288 und der „große Dieselmotor“ EA 987, welcher insbesondere auch in Porsches und Audis verbaut ist. Bei Mercedes-Benz geht es unter anderem um den Motor OE 651, um nur die häufigsten Beispiele von „Abschalteinrichtungen“ und betroffenen Motoren zu nennen.
Einerseits sind nicht alle Dieselfahrzeuge von dem Diesel-Abgasskandal betroffen, andererseits haben die Automobilhersteller doch erhebliche technische Fantasie bei der Entwicklung von „Abschalteinrichtungen“ walten lassen und es ist deshalb eine vergleichsweise große Anzahl verschiedener Dieselmotoren betroffen. Es ist deshalb für die Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unumgänglich und aus anwaltlicher Sicht dringend zu empfehlen, dass Sie zeitnah und kompetent prüfen lassen, ob der in Ihrem Fahrzeug verbaute Motor vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist und welche Rechte und Ansprüche sich daraus ergeben.
Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung einfach unseren Diesel-Check 2023.
Die Frage, welche Rechte und Ansprüche Sie als vom Diesel-Abgasskandal betroffener Fahrzeughalter haben, hängt maßgeblich von den Umständen Ihres Einzelfalls ab.
- Um welchen Hersteller und welchen Motortyp handelt es sich?
- Wann haben Sie das Fahrzeug erworben?
- Haben Sie das Fahrzeug als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen erworben?
- Welche Laufleistung hat das Fahrzeug inzwischen erbracht?
All diese und weitere Faktoren haben Einfluss auf die Frage, ob und gegebenenfalls welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese durchgesetzt werden können.
Grundsätzlich können Sie wählen zwischen dem Anspruch auf den sogenannten „großen Schadensersatz“ und dem Anspruch auf den „kleinen Schadensersatz“. Im erstgenannten Fall geben Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich einer laufleistungsabhängigen Nutzungsentschädigung zurück. Im zweitgenannten Fall behalten Sie das Fahrzeug und erhalten Schadensersatz für den Umstand, dass Ihre Vertragserwartungen in den Erwerb eines gesetzeskonformen und umweltfreundlichen Fahrzeugs enttäuscht wurden. Finanzierungskosten für den Fahrzeugerwerb sind ebenfalls erstattungsfähig.
Die Einzelfragen sind komplex und vielgestaltig, weshalb aus anwaltlicher Sicht dringend empfohlen wird, dass Sie sich zeitnah und kompetent beraten lassen.
Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung einfach unseren Diesel-Check 2023.
Sie können ganz einfach über unsere Webseite eine Prüfung Ihres Sachverhaltes beantragen.
Die Erstprüfung Ihrer Ansprüche ist 100 % kostenfrei und unverbindlich.
Sie beauftragen uns nur, wenn Ihnen ein Schadensersatzanspruch mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zustehen kann.
Füllen Sie einfach auf der folgenden Seite das Formular aus und unsere erfahrenen Rechtsanwälte werden Ihre Ansprüche gegen Ihren Automobilhersteller oder Händler prüfen und Ihnen eine Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen und die Durchsetzung Ihrer Rechte geben.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, erledigen wir kostenfrei für Sie die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung und holen im 1. Schritt die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für Ihr außergerichtliches und gegebenenfalls gerichtliches Vorgehen gegen den Automobilhersteller oder Händler ein. Erteilt die Rechtsschutzversicherung Ihnen die Deckungszusage, sind die Kosten Ihrer Vertretung durch SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB sowie alle Kosten Ihrer Rechtsdurchsetzung (Gerichts- und Anwaltskosten) gedeckt und Sie handeln insoweit ohne finanzielles Risiko.
Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, tragen Sie das Risiko, im Fall eines erfolglosen oder nur teilweise erfolgreichen außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Vorgehens gegen Ihren Automobilhersteller oder Händler die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise tragen zu müssen. Im Falle eines vollumfänglich erfolgreichen Vorgehens gegen Ihren Automobilhersteller oder Händler haben Sie gegen diesen einen Anspruch auf volle Erstattung dieser Kosten.
Vermeiden können Sie dieses Kostenrisiko bei fehlender Rechtsschutzversicherung, indem Sie für Ihren Fall entsprechende Vereinbarungen mit einem Prozessfinanzierer treffen. Letzterer übernimmt dann gegebenenfalls Ihre Kostenrisiken gegen Zusage einer Erfolgsbeteiligung, welche häufig mindestens 1/3 des letztlich erlangten Schadensersatzes beträgt. Gerne informieren wir Sie hierzu und stellen den Kontakt zu Prozessfinanzierern her, sofern Sie dies wünschen.
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Jetzt Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen & durchsetzen!
Lassen Sie unkompliziert und unverbindlich von uns prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wir zeigen Ihnen auf, wie hoch dieser Anspruch ausfallen könnte. Durch ein neues Urteil des EuGH vom 21.03.2023 erhöhen sich die Chancen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mercedes, Porsche und die anderen Hersteller enorm.
Wir prüfen kostenfrei & unverbindlich Ihren Anspruch im Rahmen einer Erstberatung.
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Anspruch auch nach Software-Update & gebrauchte/verkaufte Fahrzeuge.
